AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für tierärztliche Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Rosin Consult GmbH (nachfolgend „Praxis“) und ihren Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern (nachfolgend „Kundin/Kunde“) im Zusammenhang mit der Erbringung tierärztlicher Leistungen.
Sie gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, für alle Untersuchungen, Behandlungen, Operationen, Beratungen und sonstigen Dienstleistungen der Praxis.
1. Vertragsgrundlage
Die durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erbrachten Leistungen gelten gemäss Art. 394 ff. Obligationenrecht (OR) in der Regel als Auftragsverhältnis. Es wird somit eine sorgfältige Ausführung der Behandlung, jedoch kein bestimmter Erfolg geschuldet.
2. Vertragsabschluss
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald Sie einen Termin wahrnehmen, spätestens mit Beginn der Untersuchung oder Behandlung Ihres Tieres. Die verbindlichen Willenserklärungen erfolgen somit vor Ort in unseren Praxisräumlichkeiten oder durch eine schriftliche bzw. elektronische Terminvereinbarung.
3. Terminabsagen
Wir reservieren vereinbarte Termine ausschliesslich für Sie. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, mindestens 48 Stunden im Voraus.
4. Leistungsumfang und Sorgfaltspflicht
Unsere tierärztlichen Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Veterinärmedizin erbracht. Eine Heilung oder ein bestimmter Behandlungserfolg kann jedoch naturgemäss nicht garantiert werden.
5. Fortbildungspflicht
Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz sind verpflichtet, sich gemäss kantonaler und eidgenössischer Berufsvorschriften regelmässig fortzubilden. Wir erfüllen diese Verpflichtung über das gesetzlich geforderte Mass hinaus und dokumentieren alle absolvierten Weiterbildungen.
6. Behandlungsrisiken und Aufklärung
Bestimmte Behandlungen können gesundheitliche Risiken bergen, die trotz grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Dazu gehören insbesondere unbekannte Nebenwirkungen von Medikamenten, allergische oder anaphylaktische Reaktionen, Implantatabstossungen oder Komplikationen bei Narkosen. Auch besteht stets ein Risiko für Wundheilungsstörungen. Tiere dürfen daher nicht an Operationswunden lecken; ein Leckschutz kann erforderlich sein.
Wir klären Sie vor jeder Behandlung umfassend über mögliche Risiken auf und dokumentieren Ihre Zustimmung schriftlich. Für unvorhersehbare Komplikationen oder unvermeidbare Behandlungsrisiken kann keine Haftung übernommen werden, soweit kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt (vgl. Art. 97 ff. OR).
7. Bezahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Bezahlung der erbrachten Leistungen sofort nach der Behandlung in bar, mit Debitkarte, Kreditkarte oder Twint fällig. Bei Neukundinnen und -kunden oder Erstkonsultationen ist die sofortige Zahlung obligatorisch.
8. Vertragsparteien
Verträge werden ausschliesslich mit urteilsfähigen Personen gemäss Art. 13 ZGB geschlossen. Wenn der Auftraggeber nicht Eigentümer des behandelten Tieres ist, ist eine schriftliche Zustimmung des Tierhalters erforderlich. In Notfällen, bei denen eine Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, haftet der Auftraggeber persönlich für die entstandenen Kosten.
9. Honorare und Preisgestaltung
Die Vergütung tierärztlicher Leistungen erfolgt gemäss marktüblichen Tarifen unter Berücksichtigung der kantonalen Richtlinien und der geltenden Heilmittelpreisverordnung (HMG, TAMV). Eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen wird auf Wunsch jederzeit ausgehändigt.
10. Kommunikation und Aufklärung
Wir legen grossen Wert auf eine klare und verständliche Kommunikation. Bitte fragen Sie jederzeit nach, falls Sie medizinische oder vertragliche Informationen nicht verstehen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR).
Gerichtsstand ist der Sitz der Rosin Consult GmbH in CH-4112 Flüh, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Die Praxis nimmt nicht an einem aussergerichtlichen Schlichtungsverfahren teil. Streitigkeiten werden grundsätzlich im ordentlichen Gerichtsverfahren beigelegt.
Die Parteien bemühen sich jedoch, Differenzen einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen.
